Zentrale Anlaufstelle für nationale und europäische Behörden

Bitte beachten Sie: Diese Verfügungen und ihre möglichen Anhänge im Textformat werden nur akzeptiert, wenn sie auf Französisch oder Englisch verfasst sind. Anträge, die in einer anderen Sprache gestellt werden, werden nicht bearbeitet, wenn keine Übersetzung der rechtlich verbindlichen Elemente ins Englische oder Französische beigefügt wird.

Die Anordnung muss Folgendes enthalten: :

  • einen Verweis auf die Rechtsgrundlage, die die Anordnung nach dem Unionsrecht oder dem nationalen Recht rechtfertigt
  • eine Begründung, warum die Information einen rechtswidrigen Inhalt darstellt, unter Bezugnahme auf eine oder mehrere spezifische Bestimmungen des Unionsrechts oder des mit dem Unionsrecht im Einklang stehenden nationalen Rechts
  • Informationen, die Identifizierung der Behörde, die die Anordnung erlassen hat, ermöglicht
  • klare Informationen, die es dem Anbieter von Vermittlungsdiensten ermöglichen, den betreffenden illegalen Inhalt zu identifizieren und zu lokalisieren, wie z. B. eine oder mehrere genaue URL-Adressen und gegebenenfalls weitere Informationen
  • Informationen über die Beschwerdemechanismen, die dem Anbieter von Vermittlungsdiensten und dem Nutzer des Dienstes, der den Inhalt bereitgestellt hat, zur Verfügung stehen
  • gegebenenfalls Informationen darüber, welche Behörde die Informationen über die Folgemaßnahmen zu den Anordnungen erhalten sollte
  • der territoriale Anwendungsbereich der genannten Anordnung auf der Grundlage der anwendbaren Vorschriften des Unionsrechts und des nationalen Rechts, einschließlich der Charta, sowie gegebenenfalls der allgemeinen Grundsätze des internationalen Rechts auf das für die Erreichung ihres Ziels unbedingt erforderliche Maß beschränkt ist

Die Anordnung muss Folgendes enthalten: :

  • einen Verweis auf die Rechtsgrundlage, nach dem Unionsrecht oder dem nationalen Recht für die Anordnung
  • Informationen, die Identifizierung der Behörde, die die Anordnung erlassen hat, ermöglicht
  • klare Informationen, die es dem Anbieter von Vermittlungsdiensten ermöglichen, den/die spezifischen Empfänger, über den/die Informationen angefordert werden, zu identifizieren, wie z. B. ein oder mehrere Kontonamen oder eindeutige Kennungen
  • eine Begründung, in der erläutert wird, zu welchem Zweck die Informationen angefordert werden und warum das Ersuchen um Bereitstellung von Informationen notwendig und verhältnismäßig ist, um festzustellen, ob die Empfänger der vermittelten Dienste die Vorschriften des Unionsrechts oder des anwendbaren nationalen Rechts, das mit dem Unionsrecht im Einklang steht, einhalten, es sei denn, eine solche Begründung kann aus Gründen der Prävention, Aufdeckung, Untersuchung und Verfolgung von Straftaten nicht vorgelegt werden
  • Informationen über die Beschwerdemechanismen, die dem Anbieter sowie den Nutznießern der betreffenden Dienstleistung zur Verfügung stehen
  • gegebenenfalls Angaben zu der Behörde, an die die Informationen über die Wirkung der Anordnungen weitergeleitet werden sollen.
    Die Anordnung sieht lediglich vor, dass der Anbieter Informationen weitergibt, die bereits zum Zweck der Bereitstellung des Dienstes erhoben wurden und über die er die Kontrolle hat
Maximale Größe aller angehängten Dateien: 20MB - Zulässige Formate: jpg, jpeg, png, doc, docx, pdf, txt, csv, xls, xlsx, log

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